Eine detaillierte Stellungnahme könne das Verlagshaus noch nicht abgeben, da die Begründungen des Presserates noch nicht vorliegen. “Grundsätzlich ist uns folgende Feststellung wichtig: Die Trennung von Redaktion und Werbung ist ein von Focus Online beachtetes und geachtetes Gebot”, so ein Sprecher. Weiter beteuert er: “Und so liegt auch der Berichterstattung in den beanstandeten Fällen keinerlei Absprache oder Vereinbarung mit den genannten Unternehmen zugrunde – weder inhaltlicher noch kaufmännischer Art.”
Der Deutsche Presserat hatte gegenüber Focus Online am Freitag in zwei Fällen eine Rüge ausgesprochen. So wurde zum einen ein Video beanstandet, in dem die Redaktion über Technik-Sonderangebote eines Discounters berichtet hatte. Zur Veranschaulichung wurden auch die originalen Werbeanzeigen des Unternehmens gezeigt. „Vor dem Hintergrund, dass der Beitrag zum sogenannten Black Friday erschien, an dem zahlreiche Unternehmen mit Sonderangeboten auf sich aufmerksam machen, bewertet der Ausschuss das Präsentieren ausschließlich der Angebote dieses Discounters als Schleichwerbung im Sinne von Richtlinie 7.2 des Pressekodex.“ Die zweite Rüge betraf ein weiteres Video, in dem die Wirkungsweise eines Erkältungsmedikament besprochen wurde.
Insgesamt sprach der Presserat am Freitag elf Rügen aus und beanstandete darin unter anderem auch die Berichterstattung der Bild-Medien wie auch der FAS.
(ms)